Viszerale Osteopathie

 

Die meisten inneren Organe sind von einem bindegewebigen Netz, dem Bauchfell, umhüllt und durch Bindegewebe mit anderen Organen verbunden. Die Viszerale Osteopathie versucht, die Bewegungseinschränkung zu beheben oder die fehlende Flexibilität des betroffenen Organs wiederherzustellen. Die Organe werden direkt, sanft und oft mit schnellem Erfolg behandelt. Es wird dabei die Beweglichkeit der Organe, die in der Viszeralen Osteopathie Mobilität genannt wird, zueinander und zu dem sie einhüllenden oder stützenden Muskel- und Bindegewebe getastet und gefördert.

Der Osteopath ertastet Eigenbewegungen der Organe

Die Organe (Viszera) weisen eine durch einen geschulten Therapeuten tastbare Rhythmik auf. Leicht vorstellbar und nachvollziehbar sind die Bewegungen, die durch die Atmung verursacht werden.
Der Osteopathische Behandler tastet (palpiert) die feinen Eigenbewegungen der Organe und kann sich so ein Bild von der Gesundheit des jeweiligen Organs machen. Durch eine sanfte Förderung dieser Bewegung können die Vitalität des Organs angeregt und die Selbstheilungskräfte aktiviert werden. Gestörte Mobilität und Motilität (Rhythmik) der Organe wird manuell korrigiert und so die Funktion der Organe normalisiert.
Inkontinenz, Zyklus- und Menstruationsstörungen beispielsweise können die Folge von Senkungen der Niere, Gebärmutter (Uterus) oder Blase sein. Durch Viszerale Osteopathie kann das behandelt, Organe mobilisiert, Verklebungen gelöst und gestaute Gewebe drainiert werden. Dadurch wird die Funktion der Organe unterstützt und angeregt, die Selbstheilungskräfte werden gefördert und krankhafte Mechanismen aufgelöst.

Ganzheitliche Medizin, wie Osteopathie möchte Balance herstellen

Eine ganz wesentliche Aufgabe der osteopathischen Behandlung ist es somit, eine gute Balance zwischen den inneren Organen und dem muskuloskelettalen System wiederherzustellen. Die meisten Untersuchungen und Forschungsarbeiten auf diesem Gebiet wurden von J. P. Barral D.O. erstellt.

Osteopathie-Kostenerstattung private Krankenkassen

In der Regel sind osteopathische Behandlungen durch private Krankenversicherungen sowie Beihilfeversicherungen bei integrierten Heilpraktikerleistungen komplett erstattungsfähig. Eine ärztliche Empfehlung für eine osteopathische Sitzung im Vorwege der Behandlung ist bei Privatversicherten nicht notwendig. ggf. klären Sie dies vorher einfach mit ihrer Krankenkasse ab.